Entlastungsbetrag
131 € im Monat
für alle Pflegegrade 1 bis 5, zusätzlich zu allen anderen Leistungen
Was die Pflegekasse zahlt, wer sonst die Kosten trägt – und wie wir Ihnen helfen, das für Ihre Situation zu sortieren.
Entlastungsbetrag
131 € im Monat
für alle Pflegegrade 1 bis 5, zusätzlich zu allen anderen Leistungen
Pflegegeld
Pflegegrad 2: 347 € | Pflegegrad 3: 599 € | Pflegegrad 4: 800 € | Pflegegrad 5: 990 € im Monat
wenn Angehörige oder Bekannte zu Hause pflegen
Pflegesachleistungen
Pflegegrad 2: 796 € | Pflegegrad 3: 1.497 € | Pflegegrad 4: 1.859 € | Pflegegrad 5: 2.299 € im Monat
wenn ein Pflege- oder Betreuungsdienst kommt
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
bis 3.539 € im Jahr
ein gemeinsamer Jahresbetrag, seit 1. Juli 2025 flexibel einsetzbar
Stand: 1. Juli 2025. Quellen: Bundesministerium für Gesundheit und GKV-Spitzenverband.
Schulbegleitung und Kita-Begleitung
In der Regel übernimmt das Jugendamt oder der Träger der Eingliederungshilfe die Kosten; für Familien entsteht meist kein Eigenanteil. Wir helfen beim Antrag und begleiten das Verfahren.
Teilhabe und Assistenz
Bei der Eingliederungshilfe zählt der festgestellte Bedarf. Wir helfen Ihnen, ihn zu beschreiben und den Antrag vorzubereiten – die Entscheidung trifft der Kostenträger.
Selbst zahlen
Manche Leistungen tragen Sie ganz oder teilweise selbst, zum Beispiel wenn kein Pflegegrad vorliegt oder ein Budget ausgeschöpft ist. Dann sagen wir Ihnen vorher, was es kostet – ohne Überraschungen.
Wenn Sie nicht sicher sind, was in Ihrem Fall greift: Das klären wir in einem kurzen Gespräch – unverbindlich.