Kinder, Schule und Kita
Schulbegleitung im Schulalltag
Eine feste Begleitperson im Schulalltag – damit Ihr Kind lernen, dazugehören und sicher durch den Tag kommen kann.
Erbracht durch Bebor Care
Einordnung
Schulbegleitung unterstützt Kinder und Jugendliche im Schulalltag, wenn Orientierung, Struktur, Sicherheit oder soziale Teilhabe zusätzliche Hilfe brauchen. Die Bewilligung läuft über den zuständigen Kostenträger; die passende Begleitperson wird nach Bedarf, Schule und Rahmen geprüft.
Typische Situationen
- wenn der Schulalltag zusätzliche Unterstützung braucht
- wenn Übergänge, Pausen oder Gruppen schwieriger sind
- wenn ein Kind nicht alles allein schaffen muss
Für wen
- Eltern
- Schulen
- Kinder und Jugendliche
- Jugendämter und andere Kostenträger
Konkrete Aufgaben
- Unterrichts- und Pausenbegleitung
- Orientierung im Schulalltag
- soziale Unterstützung
- Abstimmung mit Beteiligten
Klare Leistungsgrenzen
- keine Lehrkraft
- keine Therapie
- keine Elternvertretung
- keine pauschale Unterstützung ohne Bewilligung und Einordnung
Voraussetzungen
- Beschreibung der schulischen Situation
- Hinweise auf den Bedarf
- Kontakt zu Eltern oder Sorgeberechtigten
Ablauf vom Erstkontakt bis zum Start
Schritt 1
Bedarf verstehen
Wir ordnen die Situation des Kindes und die Anforderungen im Schulalltag ein.
Schritt 2
Bewilligung prüfen
Dann wird mit dem Kostenträger geklärt, ob und in welchem Rahmen die Begleitung bewilligt ist.
Schritt 3
Passende Begleitung planen
Die Unterstützung wird so beschrieben, dass Person, Schule und Aufgaben zusammenpassen.
Kostenorientierung
- Die Abrechnung erfolgt je nach Fall über Jugendamt, Sozialamt oder andere zuständige Stellen.
- Eine pauschale Zahl wird nicht versprochen.
Mögliche Kostenträger und Finanzierungswege
- Jugendamt
- Sozialamt
- je nach Fall weitere Zuständigkeiten
Häufige Fragen
- Ist Schulbegleitung immer gleich?
- Nein. Die Hilfe wird an das einzelne Kind und die Situation angepasst.
- Wer ist Ansprechpartner?
- Für die erste Orientierung Bebor Care, für die Bewilligung der zuständige Kostenträger und im Alltag auch Eltern und Schule.
- Kann Schulbegleitung auch befristet sein?
- Ja. Der Bedarf kann zeitlich oder inhaltlich eingegrenzt sein.
- Wie läuft die Kommunikation?
- Eltern, Schule und Kostenträger werden im nötigen Rahmen abgestimmt informiert; HPG, Berichte und Leistungsnachweise laufen nach Vorgabe des Falls.
- Wie wird die Qualifikation geprüft?
- Die Qualifikation der Begleitperson wird fallbezogen geprüft und vor Start mit dem Einsatzrahmen abgeglichen.
- Was passiert bei Ausfall?
- Vertretung wird nur organisiert, wenn sie fachlich und organisatorisch zum Fall passt.
Ergänzende Leistungen
Individualbegleitung
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