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Zuhause im Alter

Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Wer Pflegegeld erhält, braucht regelmäßige Beratungsbesuche – wir erklären, was das bedeutet und wer sie durchführt.

Beratung und Orientierung durch Bebor Care

Einordnung

Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 sind ein wiederkehrender Beratungsrahmen für Menschen mit häuslicher Pflege. Sie dienen nicht der allgemeinen Erstorientierung und sind auch keine Pflegeschulung, sondern eine regelmäßige Rückmeldung zur Versorgungssituation.

Typische Situationen

  • wenn eine regelmäßige Rückmeldung zur häuslichen Pflege gefragt ist
  • wenn Angehörige eine fachliche Einordnung brauchen
  • wenn der Pflegekassen-Turnus eingehalten werden soll

Für wen

  • pflegende Angehörige
  • pflegebedürftige Menschen
  • Menschen mit häuslicher Versorgung

Konkrete Aufgaben

  • Beratung im häuslichen Umfeld
  • Einordnung der Pflegesituation
  • Hinweise für den Pflegealltag

Klare Leistungsgrenzen

  • kein allgemeines Erstgespräch
  • keine Pflegeschulung
  • kein pauschaler Ersatz anderer Leistungen
  • wer den Besuch im Einzelfall durchführen darf, wird vor Terminbestätigung geprüft

Voraussetzungen

  • Hinweis auf die häusliche Pflegesituation
  • kurze Beschreibung des Pflegealltags
  • Rückruf- oder Kontaktmöglichkeit

Ablauf vom Erstkontakt bis zum Start

  1. Schritt 1

    Rahmen verstehen

    Wir erklären, worum es bei dem Beratungsbesuch geht und wie er sich von Pflegeberatung unterscheidet.

  2. Schritt 2

    Termin planen

    Der Besuch wird im passenden Turnus und mit der richtigen Ansprechperson eingeplant.

  3. Schritt 3

    Rückmeldung geben

    Nach dem Termin folgt die fachliche Rückmeldung für Pflegekasse und Pflegealltag.

Kostenorientierung

  • Wer zahlt, hängt vom SGB-XI-Rahmen und der Einordnung im Einzelfall ab.
  • Zuständigkeit und Abrechnung werden vorab offen besprochen.

Mögliche Kostenträger und Finanzierungswege

  • je nach Fall Pflegekasse
  • je nach Fall ergänzende private Finanzierung
  • je nach Fall weitere Zuständigkeiten

Häufige Fragen

Worum geht es bei diesen Besuchen?
Um die regelmäßige Einordnung der häuslichen Pflege und die Rückmeldung an die Pflegekasse.
Muss ich alles alleine vorbereiten?
Nein. Ein kurzer Kontakt reicht für den Anfang.
Ist das etwas anderes als Pflegeberatung?
Ja. Diese Besuche sind der gesetzliche Folgetermin, nicht die allgemeine Erstorientierung.
Wer darf den Besuch machen?
Nur eine fachlich geeignete und im Verfahren anerkannte Stelle; die Zulässigkeit wird vor dem Termin geprüft.

Ergänzende Leistungen

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