Zuhause im Alter
Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Wer Pflegegeld erhält, braucht regelmäßige Beratungsbesuche – wir erklären, was das bedeutet und wer sie durchführt.
Beratung und Orientierung durch Bebor Care
Einordnung
Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 sind ein wiederkehrender Beratungsrahmen für Menschen mit häuslicher Pflege. Sie dienen nicht der allgemeinen Erstorientierung und sind auch keine Pflegeschulung, sondern eine regelmäßige Rückmeldung zur Versorgungssituation.
Typische Situationen
- wenn eine regelmäßige Rückmeldung zur häuslichen Pflege gefragt ist
- wenn Angehörige eine fachliche Einordnung brauchen
- wenn der Pflegekassen-Turnus eingehalten werden soll
Für wen
- pflegende Angehörige
- pflegebedürftige Menschen
- Menschen mit häuslicher Versorgung
Konkrete Aufgaben
- Beratung im häuslichen Umfeld
- Einordnung der Pflegesituation
- Hinweise für den Pflegealltag
Klare Leistungsgrenzen
- kein allgemeines Erstgespräch
- keine Pflegeschulung
- kein pauschaler Ersatz anderer Leistungen
- wer den Besuch im Einzelfall durchführen darf, wird vor Terminbestätigung geprüft
Voraussetzungen
- Hinweis auf die häusliche Pflegesituation
- kurze Beschreibung des Pflegealltags
- Rückruf- oder Kontaktmöglichkeit
Ablauf vom Erstkontakt bis zum Start
Schritt 1
Rahmen verstehen
Wir erklären, worum es bei dem Beratungsbesuch geht und wie er sich von Pflegeberatung unterscheidet.
Schritt 2
Termin planen
Der Besuch wird im passenden Turnus und mit der richtigen Ansprechperson eingeplant.
Schritt 3
Rückmeldung geben
Nach dem Termin folgt die fachliche Rückmeldung für Pflegekasse und Pflegealltag.
Kostenorientierung
- Wer zahlt, hängt vom SGB-XI-Rahmen und der Einordnung im Einzelfall ab.
- Zuständigkeit und Abrechnung werden vorab offen besprochen.
Mögliche Kostenträger und Finanzierungswege
- je nach Fall Pflegekasse
- je nach Fall ergänzende private Finanzierung
- je nach Fall weitere Zuständigkeiten
Häufige Fragen
- Worum geht es bei diesen Besuchen?
- Um die regelmäßige Einordnung der häuslichen Pflege und die Rückmeldung an die Pflegekasse.
- Muss ich alles alleine vorbereiten?
- Nein. Ein kurzer Kontakt reicht für den Anfang.
- Ist das etwas anderes als Pflegeberatung?
- Ja. Diese Besuche sind der gesetzliche Folgetermin, nicht die allgemeine Erstorientierung.
- Wer darf den Besuch machen?
- Nur eine fachlich geeignete und im Verfahren anerkannte Stelle; die Zulässigkeit wird vor dem Termin geprüft.
Ergänzende Leistungen
Pflegeberatung
Pflegeberatung ansehenAmbulante Pflege
Ambulante Pflege ansehenVerhinderungspflege
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