Zuhause im Alter
Pflegeberatung für einen klaren ersten Schritt
Eine erste Orientierung zu Pflegegrad, Leistungen und Möglichkeiten – ergänzend zur Beratung Ihrer Pflegekasse.
Beratung und Orientierung durch Bebor Care
Einordnung
Diese Seite steht für die allgemeine Erstorientierung. Wir erklären, welche Fragen wichtig sind, welche Leistungen in Betracht kommen und wie man den nächsten Schritt sauber vorbereitet. Eine gesetzliche Pflegeberatung nach § 7a SGB XI wird hier nicht automatisch behauptet; ob ein solches Format im Fall gebraucht wird, wird nur geprüft.
Typische Situationen
- wenn der Pflegebedarf unklar ist
- wenn Angehörige Orientierung brauchen
- wenn Leistungswege sortiert werden müssen
Für wen
- Pflegebedürftige Menschen
- Angehörige
- Menschen mit Antrags- oder Orientierungsbedarf
Konkrete Aufgaben
- Erstorientierung geben
- mögliche Leistungen einordnen
- den passenden nächsten Schritt erklären
Klare Leistungsgrenzen
- keine rechtsverbindliche Bescheinigung
- keine pauschale Leistungszusage
- keine Therapie
- gesetzliche Pflegeberatung wird nur genannt, wenn der Einzelfall das tatsächlich hergibt
Voraussetzungen
- kurze Schilderung der Lage
- Hinweise auf Pflegegrad oder vermuteten Bedarf
- Rückrufmöglichkeit
Ablauf vom Erstkontakt bis zum Start
Schritt 1
Fragen sortieren
Wir bringen die offenen Punkte in eine klare Reihenfolge.
Schritt 2
Optionen erklären
Wir nennen die passenden Richtungen und ordnen sie verständlich ein.
Schritt 3
Nächsten Schritt bestimmen
Danach ist klar, was als Erstes getan werden sollte.
Kostenorientierung
- Die Beratung ist auf Orientierung ausgerichtet.
- Konkrete Kosten hängen vom Leistungsweg und dem geprüften Format ab.
Mögliche Kostenträger und Finanzierungswege
- je nach Fall Pflegekassenwege
- private Orientierungsgespräche
- je nach Fall weitere Leistungswege
Häufige Fragen
- Ist Pflegeberatung nur für akute Fälle?
- Nein. Sie hilft auch, wenn man frühzeitig Ordnung in die Lage bringen möchte.
- Brauche ich Unterlagen?
- Nicht zwingend. Eine kurze Beschreibung reicht für den Start.
- Wird schon eine Leistung festgelegt?
- Zuerst geht es um Einordnung, nicht um voreilige Festlegung.
Ergänzende Leistungen
Ambulante Pflege
Ambulante Pflege ansehenVerhinderungspflege
Verhinderungspflege ansehenBeratungsbesuche § 37 Abs. 3
Beratungsbesuche § 37 Abs. 3 ansehen